Photovoltaik – Förderung von Batteriespeichern

Die KfW informiert, dass das Programm fortgesetzt wird und die Förderung bis Ende 2018 gesichert ist. Demgemäß kann ab sofort die Förderung aus dem Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wieder genutzt werden. Bis Ende 2018 sind somit zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse aus Mitteln des BMWi zu erhalten.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Photovoltaikanlage darf höchstens 50 % der installierten Leistung in das Stromnetz einspeisen (vorher 60 %).
  • Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwerersatzgarantie des Herstellers von 10 Jahren vorliegen (vorher 7 Jahre).
  • Die Höhe der Tilgungszuschüsse ist über den Programmzeitraum degressiv gestaltet. Die Tilgungszuschüsse sinken je nach Zeitpunkt der Antragstellung stufenweise von 25 % herunter auf 10 % der förderbaren Kosten.