AGB

AGB / Betreuungsvertragsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Betreuungsvertragsbedingungen, die der Zusammenarbeit mit unseren Kunden als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde liegen.


1. Kosten

Pauschalpreis in Höhe von € 3.750,00 p. a. (bis Ende 2022  –  € 3.250,00 p. a.)

Der Pauschalpreis beinhaltet ein Zeitguthaben von 25 Stunden, das innerhalb 
von 12 Monaten nach Vertragsabschluss von uns zum Abruf bereit gehalten wird. Einzelheiten, wie sich das Zeitguthaben von 25 Stunden zeitlich zusammen setzen kann, sehen Sie auf der Seite Dienstleistungen. Zusätzliche Leistungen werden je nach Anfall mit einem Stundensatz in Höhe von € 175,00 (bis Ende 2022 – € 150,00) je Stunde abgerechnet. 

zusätzlich zum Pauschalpreis berechnen wir eine

Auslagenersatzpauschale in Höhe von € 100,00 p. a.

Separate Leistungen, die je nach Anfall zusätzlich berechnet werden:

Fremdkosten in Höhe der entstandenen Aufwendungen wie z. B.

  • Parkgebühren
  • Beschaffung von Urkunden/Auszügen aus Handelsregister/Grundbuch/Kataster usw.
  • Reisekosten, wie z. B. Taxi-, Bahn-, Flug- oder Hotel-/Übernachtungskosten
  • Druck- und Ablichtungskosten


    Auslagenersatz
    für

  • Geschäftsreisen: Tage- und Abwesenheitsgeld (bis 4 Std. – € 15,00, bis 8 Std. – € 30,00, über 8 Std. – € 55,00, bei Auslandsreisen 50 % Zuschlag)
  • Fahrtkosten (100 km kostenfrei, jeder weitere km – € 0,50)
  • Fotokopien (50 Seiten kostenfrei, 51. – 100. Seite – € 0,50 je Seite, jede weitere Seite – € 0,15)

Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer!

2. Laufzeit des Betreuungsvertrages:

Der Betreuungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.

3. Zahlungsbedingungen:

Der Pauschalpreis nebst Auslagenersatzpauschale ist zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. jeweils zu Beginn der jeweiligen Vertragsverlängerung – ohne Abzug – zur Zahlung fällig.

Je nach Anfall sind wir berechtigt, zu den über den Pauschalpreis (EUR 3.750,00 ab 2023 / EUR 3.250,00 bis Ende 2022) sowie die Auslagenersatzpauschale (EUR 100,00) hinaus gehenden Leistungen – bis zur Erteilung einer kalenderjährlichen Abrechnung – angemessene Akontozahlungen zu beanspruchen. 

Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich per Bankeinzug.